Willkommen bei eTax GmbH – Ihre Experten für Steuerberatung in Bielefeld

Erleben Sie maßgeschneiderte Steuerlösungen und eine vertrauensvolle Partnerschaft. Mit unserem Know-How bringen wir Sie und Ihr Unternehmen steuerlich auf Erfolgskurs.

Über eTax GmbH

Unsere Mission ist es, Ihnen durch professionelle und maßgeschneiderte Beratung zu helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen und gleichzeitig Ihre finanzielle Situation zu optimieren. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Kompetenz

Unsere Steuerberater und Partner sind bestens ausgebildet und stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Dies ermöglicht es uns, Ihnen die bestmöglichen Lösungen zu bieten.

Vertrauen

Diskretion und Vertrauen sind die Grundpfeiler unserer Arbeit. Ihre sensiblen Daten sind bei uns in sicheren Händen.

Individualität

Jede steuerliche Situation ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Unsere Leistungen

Für Privatpersonen

Wir Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung und sorgen dafür, dass alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausgeschöpft werden. Mit unserer Expertise vermeiden Sie unnötige Steuerbelastungen und profitieren von maximalen Rückerstattungen. Sie reichen Ihre Unterlagen ein und müssen sich keine Sorgen mehr machen! Sollte uns auffallen, dass etwas fehlen könnte, melden wir uns bei Ihnen!

Für Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei der Steuerplanung, Optimierung Ihrer Steuerlast und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Unsere maßgeschneiderten Lösungen helfen Ihnen, steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.

Finanzbuchhaltung

Mit unserer professionellen Finanzbuchhaltung behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle und erstellen aussagekräftige Auswertungen.

Unsere Leistungen

Für Privatpersonen

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und sorgen dafür, dass alle Möglichkeiten zur Steuerersparnis ausgeschöpft werden. Mit unserer Expertise vermeiden Sie unnötige Steuerbelastungen und profitieren von maximalen Rückerstattungen. Sie reichen Ihre Unterlagen ein und müssen sich keine Sorgen mehr machen! Sollte uns auffallen, dass etwas fehlen könnte, melden wir uns bei Ihnen!

Für Unternehmen

Wir unterstützen Sie bei der Steuerplanung, Optimierung Ihrer Steuerlast und der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Unsere maßgeschneiderten Lösungen helfen Ihnen, steuerliche Vorteile voll auszuschöpfen.

Finanzbuchhaltung

Mit unserer professionellen Finanzbuchhaltung behalten Sie stets den Überblick über Ihre Finanzen. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle und erstellen aussagekräftige Auswertungen.

Kundenstimmen

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Bereit für eine erfolgreiche steuerliche Zukunft?

Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen unverbindliches Gespräch. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
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eTax GmbH

Unser Unternehmen hält an seinen Grundwerten fest

Verantwortung gegenüber den Mandanten

Wir sind nicht der verlängerte Arm der Finanzverwaltung. Unser Interesse liegt nicht darin, die Finanzämter zufrieden zu stellen sondern darin, dass unsere Mandanten legal weniger Steuern zahlen und möglichst viel wachsen.

Außergewöhnlicher Service

Wir sind ein digitales Büro! Wir können unsere Mandanten weltweit betreuen und wir bieten auch unseren Mitarbeitern die Möglichkeit an, von überall aus arbeiten zu können.

Unser Unternehmen hält an seinen Grundwerten fest

Verantwortung gegenüber den Mandanten

Wir sind nicht der verlängerte Arm der Finanzverwaltung. Unser Interesse liegt nicht darin, die Finanzämter zufrieden zu stellen sondern darin, dass unsere Mandanten legal weniger Steuern zahlen und möglichst viel wachsen.

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Wir sind ein digitales Büro! Wir können unsere Mandanten weltweit betreuen und wir bieten auch unseren Mitarbeitern die Möglichkeit an, von überall aus arbeiten zu können.

Enes Özgür
Geschäftsführer
Enes Özgür
Steuerberater
Enes Özgür
Steuerfachangestellter
Enes Özgür
Geschäftsführer

Unsere Kooperationspartner

Häufig gestellte Fragen

Möglichweise haben Sie sich folgende Fragen schon immer gefragt. Im Blog finden Sie ggf. weitere Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten und ausführlichere Antworten auf die folgenden Fragen.

Unverheiratet hat man die Steuerklasse 1. Verheiratete haben grundsätzlich die Steuerklasse 4.
Damit der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer vom Brutto einbehält kann ein Ehepartner die Steuerklasse 3 wählen. Dafür bekommt der andere Ehepartner automatisch die Steuerklasse 5. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn der andere Ehepartner kein Einkommen hat oder wesentlich weniger verdient. Die Steuerklasse kann man in der Regel einmal jährlich mit einem schriftlichen Antrag wechseln. Diesen Antrag finden Sie hier.

Die Steuerklasse 2 bekommen Alleinerziehende und die Steuerklasse 6 kriegt man automatisch für die zweit-Job-Tätigkeit.

Tipp für Verlobte: Wenn es möglich ist, sollten Sie die standesamtliche Heirat vor dem Jahreswechsel durchführen. Selbst wenn Sie im Dezember heiraten können Sie dann steuerlich so behandelt werden, als wären Sie das ganze Jahr verheiratet. In der Regel ist dies steuerlich günstiger!

Keine Sorge! Spätestens mit der Steuererklärung würden Sie die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen. Genau genommen spielt es also keine Rolle welche Steuerklasse Sie hatten. Nach der Steuererklärung berichtigt sich dieser „Fehler“ und Sie kriegen mehr erstattet. Wenn Sie bereits die „richtige“ Steuerklasse gewählt hatten, dann hatten Sie im laufe des Jahres mehr netto, aber dafür fällt die Erstattung geringer aus. Unterm Strich kommt das selbe Ergebnis raus.

Dies kann mehrere Gründer haben:

– Sie haben eine Abfindung erhalten.

– Sie hatten die Steuerklassenkombination 3/5, aber beide haben gut verdient. Der Arbeitgeber hat zu wenig Lohnsteuer abgeführt und es ergibt sich eine Nachzahlung

– Sie haben neben Ihrem Bruttogehalt weitere Einkünfte gehabt, durch eine Selbstständigkeit, durch Vermietung oder durch eine Abfindung. Da diese bisher nicht versteuert wurden oder zu wenig besteuert wurden, ergibt sich eine Nachzahlung.

– Sie als Ehepaar geben die Steuererklärungen getrennt ab. In diesem Fall entfallen die Vorteile der Zusammenveranlagung.

– Sie haben Lohnersatzleistungen bezogen, wie: Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld 1 (ALG 2 ist nicht betroffen) oder Kurzarbeitergeld etc. Diese sind an sich steuerfrei, aber erhöhen Ihren Steuersatz. Angenommen Ihr Arbeitgeber hat 20% Ihres Jahresbruttos an Lohnsteuer einbehalten. Aufgrund dessen, dass Sie eine bestimmte Menge an Elterngeld bezogen haben, erhöht sich Ihr Steuersatz auf 25%. Die Steuererstattung der Steuererklärung verringert sich entsprechend um die 5% Differenz vom Jahresbrutto und wenn die Erstattung kleiner als 0 EUR wird, ergibt sich eine Nachzahlung. Diese Minderung der Erstattung ist aber niemals höher als das Geld, dass Sie bezogen haben. Insoweit lohnt es sich trotzdem, z.B. Elterngeld zu beantragen.

Der Vorteil liegt darin, dass man den steuerfreien Grundfreibetrag des Ehepartners ausschöpfen kann, wenn diese kein oder kaum Einkommen hat. Auch bei einem großen Einkommensunterschieden ist macht sich der Steuervorteil bemerkbar.

In ca. 95% der Fälle ist die Zusammenveranlagung steuerlich günstiger.

Die Einzelveranlagung (getrennte Abgabe der Steuererklärung) lohnt sich eventuell, wenn einer der beiden Ehepartner eine Abfindung hatte oder viel Lohnersatzleistungen wie Elterngeld bezogen hatte oder Verluste erzielt hatte.

Ja, Sie können Autokosten absetzen, aber es hängt von der Nutzung des Fahrzeugs ab.

1. Berufliche Fahrten: Fahrten zur Arbeit als Angestellter können Sie mit 0,30 Euro pro Kilometer für eine Strecke geltend machen. Hierfür brauchen Sie nicht die Tankbelege aufzubewahren, außer Sie fahren mehr als 30.000 km im Jahr zur Arbeit und zurück.

2. Dienstreisen: Bei beruflich bedingten Fahrten, z. B. Dienstreisen oder Fahrten zu einer Fortbildung oder Fahrten zum Einsatzort als Leiharbeiter oder zur Baustelle, können Sie die Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (Hin- und Rückweg) absetzen. Diese Fahrten sollten Sie protokollieren.

3. Selbstständige: Wenn Sie selbstständig sind und das Auto für den Beruf nutzten, können Sie entweder alle tatsächlichen Autokosten oder die oben genannten Kilometerpauschalen analog absetzen. Welche Option besser ist, muss individuell geprüft werden. Zur Sicherheit sollten Sie alle Autokosten aufbewahren.

4. Private Nutzung: Privatfahrten können Sie steuerlich nicht absetzen, es sei denn, die Fahrten sind mit dem Beruf verbunden. Unter Umständen können Sie die Fahrten zum Arzt absetzen, wenn Sie besonders hohe Krankheitskosten in einem Jahr hatten.